Teilnahmebedingungen

Startberechtigung

Am Mille Gruyère sind alle in der Schweiz und Liechtenstein wohnhaften Mädchen und Knaben im Alter bis und mit 15-jährig teilnahmeberechtigt. Die Mitgliedschaft in einem Verein ist nicht Bedingung. Kinder ohne festen Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein – auch ausländische – sind an lokalen Ausscheidungen ebenfalls startberechtigt. Für eine Teilnahme am Regionalfinal und Schweizer Final müssen Kinder ohne Schweizer oder Liechtensteinischen Wohnort für einen Schweizer oder Liechtensteiner Verein lizenziert sein.

Die Teilnahme, auch eine mehrmalige, ist an jedem Regionalfinal für alle möglich. Ausgenommen sind die Regionalfinals Bern und Freiburg, an denen nur Kids aus den betreffenden Kantonen starten können.

Verhaltenskodex Swiss Athletics

Mit der Teilnahme am Mille Gruyère wird der Verhaltenskodex von Swiss Athletics akzeptiert und ein entsprechendes Handeln vorausgesetzt.

Datenschutz

Mit der Teilnahme am Mille Gruyère werden die Datenschutzbestimmungen akzeptiert. Das bedeutet insbesondere, dass die Teilnehmerdaten in der Datenbank von Swiss Athletics gespeichert werden. Die lokalen Veranstalter haben Zugriff auf die Daten jener Teilnehmenden, die sich für die entsprechende Veranstaltung angemeldet haben. Bei Athleten, die sich mit Lizenznummer angemeldet haben, stehen den Veranstaltern jene Daten zur Verfügung, die bei der Lizenzbestellung gemacht wurden

Einverständnis zur Datenbearbeitung

Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden in die Veröffentlichung von Rang- und Bestenlisten mit Vorname, Name, Jahrgang, Verein oder Wohnort mit der entsprechenden Kantonsangabe, die erzielten Resultate und ihrer Rangierung ein. Diese Einwilligung gilt sowohl für die Veröffentlichung im Internet, in den Medien, für den Aushang von Listen und Speaker-Durchsagen sowie für Werbemittel der Partner (derzeit Le Gruyère, Stiftung Freude herrscht und athletix.ch).

Foto- und Filmaufnahmen

Im Zusammenhang mit dem Mille Gruyère werden Fotos und Filmaufnahmen gemacht. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden ein, dass die Aufnahmen ohne Vergütungsansprüche für Werbezwecke verwendet werden dürfen. Ebenso dürfen die Veranstalter sowie die Partner des Mille Gruyère (derzeit Le Gruyère, Stiftung Freude herrscht und athletix.ch) Foto- und Filmaufnahmen jederzeit nutzen. Swiss Athletics garantiert einen verantwortungs- und respektvollen Umgang mit den gemachten Aufnahmen

Veranstalterhaftung / Versicherung

Die Veranstalter der Serie Mille Gruyère (Swiss Athletics) sowie der einzelnen lokalen Veranstaltungen, Regionalfinals und des Schweizer Finals lehnen jegliche Haftung ab. Sämtliche Versicherungen (z.B. Haftpflicht, Unfall) sind Sache der Teilnehmenden.