Regeln
Alle Informationen über die Regeln des Mille Gruyère sind hier zu finden.
Die Teilnehmenden laufen so schnell wie möglich vom Start bis zur Ziellinie. Dabei wird die Zeit in Minuten, Sekunden und Hundertstel gemessen. Je nach Grösse der Teilnehmerzahl gibt es einen Lauf pro Kategorie oder mehrere Zeitläufe. Die Rangierung erfolgt mittels der gelaufenen Zeit.
Weisen zwei Teilnehmende bis auf die Hundertstelsekunde die gleiche Zeit auf, werden (sofern möglich) die Tausendstel Sekunden ausgewertet. Sind auch die Tausendstel Sekunden identisch, werden die beiden Teilnehmenden im selben Rang klassiert.
Pro Jahrgang gibt es eine Kategorie. Es werden jeweils Ranglisten für Mädchen und Knaben geführt.
Die Kategorien im Überblick:
| Kategorie | Alter | Jahrgang | Distanz |
Keine Qualifikationsmöglichkeit für den Schweizer Final | |||
| W/M 07* | 7 Jahre | 2018 | 600m |
| W/M 08 | 8 Jahre | 2017 | 600m |
| W/M 09 | 9 Jahre | 2016 | 600m |
Qualifikationsmöglichkeit für den Schweizer Final | |||
| W/M 10 | 10 Jahre | 2015 | 1000m |
| W/M 11 | 11 Jahre | 2014 | 1000m |
| W/M 12 | 12 Jahre | 2013 | 1000m |
| W/M 13 | 13 Jahre | 2012 | 1000m |
| W/M 14 | 14 Jahre | 2011 | 1000m |
| W/M 15 | 15 Jahre | 2010 | 1000m |
*in der Kategorie W7 und M7 sind auch jüngere Kinder startberechtigt.
Am Mille Gruyère sind alle in der Schweiz und Liechtenstein wohnhaften Mädchen und Knaben im Alter bis und mit 15-jährig teilnahmeberechtigt. Kinder ohne festen Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein – auch ausländische – sind an lokalen Ausscheidungen ebenfalls startberechtigt. Für die Teilnahme an Regionalfinals und am Schweizer Final müssen Teilnehmende ohne Schweizer oder Liechtensteinischen Wohnort für einen Schweizer oder Liechtensteiner Verein lizenziert sein.
Die Veranstalter können (aufgrund der Kapazität etc.) die Teilnahme einschränken. Bestehende Teilnahmeeinschränkungen sind bei den Startmöglichkeiten ersichtlich und müssen respektiert werden.
Über die Kantonszugehörigkeit eines Athleten resp. einer Athletin entscheidet in erster Instanz die Vereinszugehörigkeit (Kanton, in dem der Verein beheimatet ist) und in zweiter Instanz der Wohnort (Kanton des Wohnorts).
Entscheidet sich der/die Teilnehmer/in eines Swiss Athletics Vereins für den Regionalfinal seines Wohnkantons, muss er/sie dies vor den Deadlines der Regionalfinals schriftlich per E-Mail an (nachwuchsprojekte@noSpamswiss-athletics.ch) melden. Dies gilt dann für alle Nachwuchsprojekte (Visana Sprint, Mille Gruyère, UBS Kids Cup).
Um am Mille Gruyère teilzunehmen, wird keine Lizenz benötigt. Wenn Athleten und Athletinnen aber regelmässig Leichtathletik-Wettkämpfe bestreiten und bei Swiss Athletics eine Lizenz gelöst haben, so melden sich diese unbedingt mit der Lizenznummer für den Mille Gruyère an. Denn nur so können wir gewährleisten, dass auch die Resultate des Mille Gruyère in die Bestenlisten von Swiss Athletics gelangen.
Eine Ausnahme gibt es: Diejenigen, die am Schweizer Final teilnehmen dürfen, müssen eine Lizenz bei Swiss Athletics lösen. Diese kostet 50 Franken.

